Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
17.10.2025
Bestellannahme Polterholz
Die Gemeindeverwaltung nimmt in der Zeit vom 03.11.2025 ab 9:00 Uhr bis einschließlich 14.11.2025 um 12:00 Uhr Bestellungen für Brennholz wie folgt entgegen:
(Verkauf ausschließlich an Bürger der Gemeinde Faulbach!)
Polterholz
Es wird bereitgestellt, sobald das Holz fertig gerückt ist.
Preis pro Festmeter:
Fichte-, Kiefer- und Lärchenpolterholz 40,00 € / fm + 5,5% MwSt
Buchen- und Eichenpolterholz 75,00 € / fm + 5,5% MwSt
Die Abgabe von Polterholz ist pro Haushalt auf maximal 8 fm je Holzart (Laub- oder Nadelholz) begrenzt.
Sie werden in der Reihenfolge der Anrufeingänge bei der jeweiligen Vergabe des Polterholzes berücksichtigt, wobei nicht sicher gesagt werden kann, dass Sie auch in dem entsprechenden Jahr Holz erhalten. Sollten mehr Holzbestellungen eingehen als Holz vorhanden ist, werden wir dies im gemeindlichen Mitteilungsblatt bekanntmachen sobald das vorhandene Kontingent erschöpft ist.
Jeder Brennholzselbstwerber, der im Gemeindewald Holz aufarbeiten will, muss einen Motorsägekurs nachweisen. Die Urkunde über die Teilnahme an einem Motorsägekurs kann entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei unserem Förster, Herrn Nerpel, vorgelegt werden. Herr Nerpel wird auch künftig darauf achten, dass bei Holzarbeiten im Wald entsprechende Schutzkleidung (Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel, etc.) getragen wird.
Brennholz aus dem Gemeindewald wird nur an Ortsbürger und ausschließlich zum Eigenbedarf verkauft.
Wer Brennholz aus dem Gemeindewald an Dritte veräußert, wird künftig bei der Brennholzvergabe nicht mehr berücksichtig werden.
Wie im letzten Jahr, besteht auch in diesem Herbst/Winter die Möglichkeit, Polterholz aus dem Staatswald zu bestellen. Die Bestellungen für Brennholz aus dem Staatswald werden ab sofort unter folgender E-Mail Adresse angenommen: sebastian.duschner@baysf.de. Die Holzpreise für den Staatswald können Sie direkt bei Herrn Duschner erfragen.
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