Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl

28.01.2026
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt erst ab 16.02.2026

Briefwahlunterlagen werden erst ab 16.02.2026 verteilt
Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden spätestens Anfang Februar 2026 an alle wahlberechtigten Bürger von Faulbach verteilt.

Möchten Sie per Briefwahl an der Wahl teilnehmen, dann empfehlen wir Ihnen das Online-Verfahren:

Scannen Sie den personalisierten QR-Code auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben oder
stellen Sie den Antrag über die Internetseite der Gemeinde unter „Bürgerserviceportal/Briefwahlunterlagen“. 
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. 

Die Briefwahlunterlagen können weiterhin schriftlich beantragt werden. Dafür benötigen wir Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben ausgefüllt und unterschrieben zurück. 
Möchten Sie für Familienangehörige die Briefwahlunterlagen abholen, dann denken Sie bitte daran, die Vollmacht auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens auszufüllen. 

Wenn Sie für eine evtl. Stichwahl am 22.03.2026 ebenfalls Briefwahl beantragen wollen, so kreuzen Sie bitte das entsprechende Feld auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsschreiben bzw. im Bürgerserviceportal an. Die Unterlagen werden Ihnen dann automatisch auch zu einer evtl. Stichwahl zugestellt.

Nach Möglichkeit bitten wir Sie darum, nach Stimmabgabe die fertigen Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus einzuwerfen. Sie helfen damit, Portokosten für die Gemeinde einzusparen.

Achtung:
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst ab dem 16.02.2026 gesetzlich erlaubt.

Wahlamt
Gemeinde Faulbach 

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