Grußwort

Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Gemeinde Faulbach
19.02.2026
Seit dem 1. Mai 2025 sind digitale biometrische Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente Pflicht!
Biometrische Passbilder für Reisepässe, Personalausweise und elektronische Aufenthaltstitel werden digital an die zuständigen Behörden übermittelt.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen digital, in Form eines mitgebrachten QR-Codes, vorliegen.
Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Für den Service der digitalen Lichtbildaufnahme in der Gemeinde Faulbach fällt eine Gebühr von 6 Euro an.
Welche Fotografen und Drogerien in der Nähe des Service anbieten, können Sie unter folgendem Link sehen: Fotodienstleistende
Allgemeine Hinweise:
Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen!
Informieren Sie sich schon vor Ihrer Reise, welches Ausweisdokument für die Einreise in Ihr Urlaubsland benötigt wird.
Infos hierzu finden Sie unter -> -> Auswärtiges Amt / Länder von A - Z
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