Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Die Gemeindeverwaltung nimmt ab sofort bis einschl. 25.11.2022 Bestellungen für Brennholz wie folgt entgegen: (Verkauf nur an Bürger der Gemeinde Faulbach!)
ACHTUNG: Die Holzmenge für Polterholz Buche/Eiche ist erschöpft. Hierfür werden keine Bestellungen mehr aufgenommen!
Bestellungen im Rathaus, das Sterholz wird im Laufe des Winters/Frühjahr bereitgestellt.
Preis pro Ster:
Kiefer/Lärche 65,00 € / Ster + 5,5 % MwSt
Buche/Eiche 80,00 € / Ster + 5,5 % MwSt
Kiefern-/Lärchenpolterholz kann im Rathaus vorbestellt werden; es wird bereitgestellt,
sobald das Holz fertig gerückt ist.
Preis pro Festmeter:
Kiefer/Lärche 30,00 € / fm + 5,5 % MwSt
Buche/Eiche 55,00 € / fm + 5,5 % MwSt (Bestellungen werden keine mehr angenommen!)
Buchen- und Eichenpolterholz ist auf max. 8 fm pro Haushalt begrenzt!
Anmeldungen für Buchen-/Eichenpolterholz werden ebenfalls im Rathaus entgegengenommen.
Sie werden in der Reihenfolge der Anrufeingänge bei der Vergabe des Polterholzes berücksichtigt, wobei nicht sicher gesagt werden kann, dass Sie auch in dem entsprechenden Jahr Holz erhalten. Sollten mehr Holzbestellungen für Buchen- und Eichenpolterholz eingehen als Holz vorhanden ist, werden wir dies im gemeindlichen Mitteilungsblatt bekanntmachen, sobald das vorhandene Kontingent erschöpft ist. Alternativ können Sie Nadelholz bestellen.
Bestellungen im Rathaus, Flächenlose bestehen in erster Linie aus Kiefer.
Preis pro Ster: 5,00 – 12,00 € / Ster (je nach Lage, Baumart und Holzstärke)
Für Standlose ist KEINE Vorbestellung im Rathaus möglich! Anfragen sind direkt an den Revierleiter, Herrn Nerpel (Tel. 0151/12628234), zu richten. (Holz muss selbst gefällt und aufgearbeitet werden). Es gibt fast ausschließlich Kiefern- Standlose, Laubholzlose sind kaum vorhanden.
Preis pro Ster:
Laubholz: 15,00 – 22,00 € (je nach Lage, Baumart und Holzstärke)
Nadelholz: 5,00 – 12,00 € (je nach Lage, Baumart und Holzstärke)
Jeder Brennholzselbstwerber, der im Gemeindewald Brennholz aufarbeiten will, muss einen Motorsägenkurs nachweisen. Die Urkunde über die Teilnahme an einem Motorsägenkurs kann entweder bei der Gemeindeverwaltung oder bei unserem Förster, Herrn Nerpel, vorgelegt werden.Herr Nerpel wird auch künftig wieder darauf achten, dass bei Holzarbeiten im Wald entsprechende Schutzkleidung (Schnittschutzhose, Sicherheitsstiefel, etc.) getragen wird.
Für Flächen- bzw. Standlose beträgt der Aufarbeitungszeitraum grundsätzlich 3 Monate.
Eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte die Witterung über Wochen hinweg so schlecht sein, dass keine Holzaufarbeitung möglich ist, dann kann der Zeitraum in Absprache mit Herrn RL Nerpel evtl. verlängert werden.
Brennholz aus dem Gemeindewald wird an die Ortsbürger ausschließlich zum Eigenbedarf verkauft. Hierfür ist von den Käufern eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Wird die Erklärung nicht innerhalb der festgesetzten Frist im Rathaus abgegeben, erlischt der Anspruch auf das Holz und wird an einen anderen Bürger vergeben!
Wer Brennholz aus dem Gemeindewald an Dritte veräußert, kann künftig bei der Brennholzvergabe nicht mehr berücksichtigt werden.