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Pflichtumtausch Führerschein

Zum 19.01.2022 müssen Führerscheine getauscht werden, die vor dem 01.01.1999 ausgestellt und deren Inhaber im Zeitraum zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Weitere Jahrgänge folgen in jährlichen Abständen (siehe Dokument).

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Miltenberg, sowie im folgenden Dokument.

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