Gewerbesteuer
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes.
Gewerbesteuermessbetrag:
Das Finanzamt ermittelt anhand Ihrer Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest. Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde in Form des Gewerbesteuermessbetragbescheides mitgeteilt. Aufgrund dieser Mitteilung erhalten Sie dann den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde Faulbach.
Festsetzung:
Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten (15.02./ 15.05./ 15.08./ 15.11.) fällige Gewerbesteuer wird durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt und errechnet sich wie folgt:
Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Faulbach