Grußwort
Grußwort von Bürgermeister Wolfgang Hörnig
Seit 01.01.2024 ist der elektronische Reisepass (ePass) der neue reguläre Reisepass für alle Personen.
Der vorläufige Reisepass ist grundsätzlich nur in besonderen Fällen auszustellen, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, sofort einen Pass zu benötigen, und die Ausstellung eines Passes nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlichen erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Gemeinde Faulbach als Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen verlangen.
Der ePass ist ein ICAO-konformes maschinenlesbares Reisedokument (MRTD), in das ein kontaktloser passiver Chip mit eingebauter Antenne integriert ist. Im Chip sind die gleichen Daten wie auf der Datenseite des Passes gespeichert sowie ein digitales Bild des Passinhabers. Seit 2007 werden in Deutschland auch die Bilder der beiden Zeigefinger des Passinhabers gespeichert.
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Lena Horlebein Sachbereichsleiterin | 09392 / 9282-12 | 09392 / 9282-21 | lena.horlebein@faulbach.de | |
Yvonne Hock Sachbearbeiterin | 09392 / 9282-11 | 09392 / 9282-22 | yvonne.hock@faulbach.de | |
Heidi Zöller Sachbearbeiterin | 09392 / 9282-15 | 09392 / 9282-22 | heidi.zoeller@faulbach.de |
Anforderung an das Lichtbild:
Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln. Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Dort erhalten Sie Ihren QR Code, den Sie bei der Beantragung vorlegen müssen. Für den Service der digitalen Lichtbildaufnahme in der Gemeinde Faulbach fällt eine Gebühr von 6 Euro an. Papier-Passbilder zur Beantragung dieser Dokumente dürfen von den Behörden nicht mehr angenommen werden. Welche Fotografen und Drogerien in der Nähe den Service anbieten, können Sie unter folgendem Link sehen: Fotodienstleistende
Für die Beantragung eines Reisspasses für Minderjährige (unter 18 Jahren) ist zusätzlich noch die Einverständniserklärung der beiden Erziehungsberechtigten, bzw. Einverständniserklärung und Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten, vorzulegen.
Wegen der erforderlichen Unterschrift (Identitätsprüfung) ist der Antrag persönlich bei der zuständigen Behörde (in der Regel die Meldebehörde - Gemeindeverwaltung Faulbach) zu stellen.
Seit 2007 werden in Deutschland bei Antrag eines Reisepasses zusätzlich noch zwei Bilder der beiden Zeigefinger des Passinhabers digital eingelesen, die im Chip des ePasses gespeichert werden.
Für die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) werden folgende Gebühren erhoben:
Produkt | Gebühr |
ePass | 70,00 Euro |
ePass (unter 24 Jahre) | 37,50 Euro |
ePass Express 32 Seiten | 102,00 Euro |
ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) | 69,50 Euro |
ePass 48 Seiten | 81,00 Euro |
ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) | 59,50 Euro |
ePass Express 48 Seiten | 113,00 Euro |
ePass Express 48 Seiten (unter 24 Jahre) | 91,50 Euro |
vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro |
digitales Lichtbild | 6,00 Euro |
Mit Wirkung vom 1. Juli 2003 werden den Bundesbürgern zwei neue Pass-Arten angeboten: der 48-Seiten-Pass und der Expresspass.
Der 48-Seiten-Pass wurde auf Wunsch des Bundesministeriums des Innern und des Auswärtigen Amts in Zusammenarbeit mit der Bundesdruckerei GmbH eingeführt. Dieser Pass enthält im Vergleich zum herkömmlichen EU-Reisepass 16 zusätzliche Seiten für Visaeinträge. Daher ist er besonders für Geschäftsleute und Vielreisende von Interesse.
Ebenfalls kann ein Expresspass bestellt werden. Die Anlieferung der Dokumente in der jeweiligen Behörde erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach rechtzeitigem Bestelleingang in der Bundesdruckerei GmbH.
Der Expresspass ist als EU-Reisepass mit 32 Seiten oder als 48-Seiten-Pass erhältlich und vor allem für Bürger interessant, die sehr kurzfristig einen Reisepass benötigen. Unabhängig von diesem neuen Service-Angebot ist es jedoch nach wie vor empfehlenswert, Pässe und Ausweise rechtzeitig zu beantragen.