Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente

14.05.2025
Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen.

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Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln. Fotodienstleister bieten die digitale Fotoerstellung an. Dort erhalten Sie Ihren QR Code, den Sie bei der Beantragung vorlegen müssen. Papier-Passbilder zur Beantragung dieser Dokumente dürfen von den Behörden dann nicht mehr angenommen werden.

Derzeit besteht noch nicht die Möglichkeit die Bilder im Rathaus Faulbach aufzunehmen.

Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme!

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