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Wasserentnahme aus fließenden Gewässern bis 31. August verboten!

20.08.2026
Das Land­rat­s­amt Mil­ten­berg hat mit All­ge­mein­ver­fü­gung vom Mon­tag, 17. Au­gust, die Ent­nah­me von Was­ser aus al­len Bächen und Flüs­sen mit Aus­nah­me des Mains ver­bo­ten.

Das Landratsamt Miltenberg untersagt mit Allgemeinverfügung vom Montag, 17. August, die Entnahme von Wasser aus Gewässern II. und III. Ordnung im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Die Gründe dafür sind die anhaltende Trockenheit und die daraus resultierenden niedrigen Wasserstände. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Ob die Allgemeinverfügung verlängert wird oder ausläuft, entscheidet sich nach einer Beurteilung der Situation gegen Ende August.

Die vorübergehende Untersagung schränkt den sogenannten Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch ein. Diese erlauben sonst auch ohne ausdrückliche Genehmigung durch das Landratsamt das Schöpfen mit Handgefäßen – wie etwa Eimern oder Gießkannen –, sowie die Wasserentnahme in geringen Mengen zum Tränken von Vieh und für den häuslichen Bedarf der Landwirtschaft. Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes hat, darf diesem vorübergehenden Verbots auch weiterhin Wasser entnehmen. Betroffen von der Allgemeinverfügung sind alle Fließgewässer im Landkreis Miltenberg, ausgenommen ist nur der Main als Gewässer I. Ordnung.

Laut Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg führen sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis aufgrund der langen Trockenheit und der hohen Temperaturen der letzten Wochen mittlerweile Niedrigwasser. An gut zwei Dritteln des Pegels wird der mittlere Niedrigwasserabfluss – teilweise sogar deutlich – unterschritten. Einzelne Gewässerabschnitte sind bereits ausgetrocknet. Unter den sehr niedrigen Abflüssen, verbunden mit hohen Wassertemperaturen und niedrigen Sauerstoffkonzentrationen, leiden vor allem Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen in den kleineren Gewässern.

In den vergangenen 90 Tagen wurden an den Messstellen der Region nur etwa 30 bis 45 Prozent der mittleren Niederschlagssummen aus dem Vergleichszeitraum 1961 bis 1990 erfasst. Die Niederschlagssummen liegen teilweise sogar deutlich unterhalb der Niederschlagssummen der extremen Trockenjahre 1976 und 2003. Eine Entspannung ist erst wieder nach länger ergiebigen Niederschlägen zu erwarten. Die sind aber derzeit nicht zu sehen. Um die Lebensgrundlage Wasser, gewässerökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit zu schützen, werden daher Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs untersagt. Die Einhaltung dieser Allgemeinverfügung wird überwacht. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Die Allgemeinverfügung steht mit allen Details im Amtsblatt des Landkreises unter www.landkreis-miltenberg.de/aktuell/veroeffentlichungen/amtsblatt.html  bereit. Sie können außerdem während der allgemeinen Dienstzeiten beim Landratsamt Miltenberg, Brückenstraße 2, 63897 Miltenberg, Sachgebiet Wasserrecht, Zimmer 161, eingesehen werden. Um vorherige Terminvereinbarung (Telefon: 09371/501-289, E-Mail: wasserrecht@lra-mil.de)  wird gebeten.

Kategorien: Das Landratsamt Miltenberg informiert

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