Gemeinde Faulbach Gemeinde Faulbach

Ortsübliche Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Kindertagesstätte" mit Änderung Flächennutzungsplan

15.05.2025
Ortsübliche Bekanntmachung des Bebauungs- und Grünordnungsplans “Kindertagesstätte“ sowie im Parallelverfahren der 9. Änderung des Flächennutzungsplans

Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Beteiligung des Bebauungs- und Grünordnungsplans “Kindertagesstätte“ sowie im Parallelverfahren der 9. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Gemeinderat Faulbach beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans “ Kindertagesstätte ” sowie im Parallelverfahren die 9. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich für den Bebauungs- und Grünordnungsplan “Kindertagesstätte“ sowie des Flächennutzungsplans ist aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan bezieht sich auf das Gebiet gemäß nachstehendem Lageplan.

Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Faulbach und wird begrenzt

· im Nordwesten durch die Parzellen Fl. Nrn. 2430 bis 2455,

· im Nordosten durch die Parzelle Fl. Nr. 1500 (St 2315),

· im Südosten durch die Parzellen Fl. Nrn. 2728 bis 2741/1 und

· im Südwesten durch die Parzelle Fl. Nr. 2486.

 

Folgende Grundstücke innerhalb der Gemarkung Faulbach liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans: Fl. Nrn. 2456, 2463, 2464, 2466,2468, 2469, 2469/1, 2470, 2470/1, 2471, 2471/1, 2472, 2472/1, 2473, 2473/1, 2474, 2474/1, 2475, 2475/1, 2476, 2477, 2477/1, 2478, 2478/1, 2479, 2479/1, 2480, 2480/1, 2481, 2481/1, 2482, 2482/1 2483, 2484 und 2485, alle vollständig sowie 2468/2 und 2749, alle jeweils teilweise.

 

Begründung:

Nach der aktuellen Bestandserhebung von 2024 besteht in der Gemeinde ein Fehlbedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen. Diesen Fehlbedarf will die Gemeinde mit dem Bau einer Kindertageseinrichtung beheben. Das Plangebiet neben der Verbandsschule bietet sich in idealer Weise an, da Synergieeffekte genutzt werden könnten, sofern zu einem späteren Zeitpunkt in die Kindertageseinrichtung auch die Schulkindbetreuung integriert werden sollte.

 

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan “Kindertagesstätte“ mit Begründung findet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt in der Zeit vom

 

19.05.2025 bis einschließlich 20.06.2025.

 

Die Unterlagen werden während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Faulbach, Hauptstraße 121, 97906 Faulbach, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

 

Während der o.g. Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu nach Möglichkeit elektronisch (unter gemeinde@faulbach.de), bei Bedarf auch schriftlich unter der oben aufgeführten Adresse oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgeben. Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstückes enthalten.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im selben Zeitraum am Verfahren beteiligt.

 

Gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung im Rathaus sind die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in identischer Form auf der Homepage der Gemeinde Faulbach unter folgendem Link einsehbar:

www.faulbach.de

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

· Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser einschließlich Aussagen zur Vermeidung von Emissionen und zum sachgerechten Umgang mit Abfällen und Abwässern,

· Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft einschl. Aussagen zur Vermeidung von Emissionen, zur Nutzung erneuerbarer Energien, zur effizienten und sparsamen Nutzung von Energie sowie zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität,

· Informationen zum Schutzgut menschliche Gesundheit einschließlich Aussagen zur Vermeidung von Lärmemissionen,

· Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen, insbesondere Untersuchung, inwieweit streng geschützte Arten von der Umsetzung des Bebauungsplans betroffen sein könnten und wie Störungen und Verluste dieser Arten vermieden, minimiert oder ausgeglichen werden können,

· Informationen zu den Schutzgütern Ortsbild und Landschaftsschutz,

· Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und sonstigen Sachgüter,

· Informationen zu den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen,

· Informationen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Kompensations-maßnahmen und Ausgleichsflächen.

 

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten“ zum Bebauungs- und Grünordnungsplan “Kindertagesstätte“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Faulbach

Faulbach, 08.05.2025

Wolfgang Hörnig
1. Bürgermeister

Kategorien: Die Gemeinde Faulbach informiert

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